Related%20passage zu Beitzah 2:10
עֲגָלָה שֶׁל קָטָן טְמֵאָה מִדְרָס וְנִטֶּלֶת בְּשַׁבָּת, וְאֵינָהּ נִגְרֶרֶת אֶלָּא עַל גַּבֵּי כֵלִים. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, כָּל הַכֵּלִים אֵין נִגְרָרִין חוּץ מִן הָעֲגָלָה, מִפְּנֵי שֶׁהִיא כוֹבֶשֶׁת:
Die Kutsche eines Kindes [für die ein Kind zum Spielen gemacht und zum Sitzen beiseite gelegt wird] erlangt Unreinheit in der Midras ("Treten") [Wenn das Kind ein Zav (einer mit genitalem Ausfluss) wäre, wird die Kutsche zu einer Av Hatumah (a "Vorläufer" der Unreinheit)], und es kann am Schabbat bewegt werden, [denn es hat den Status eines Schiffes]. Aber es darf nicht gerollt werden [am Schabbat], außer auf Kleidungsstücken, [denn es macht eine Rille im Boden, und einer, der "gräbt", haftet wegen "Pflügens".] R. Yehudah sagt: Alle Zubehörteile dürfen nicht gerollt werden (am Schabbat), außer einem Wagen, weil er drückt. [Zwei Tannaim (hier regieren) gemäß R. Yehudah, wobei der erste auch die Ansicht von R. Yehudah vertritt, der sagt, dass "etwas, das nicht beabsichtigt ist, verboten ist". Und die andere Tanna kommt, um uns zu bestätigen, dass R. Yehudah die Beförderung eines Kindes nicht verboten hat, weil es beim "Rollen" beim Rollen keine Rille macht, sondern den Boden darunter herunterdrückt, ohne ihn zu lösen. Die Halacha wurde bereits in Übereinstimmung mit R. Shimon angegeben, nämlich: Man kann ein Bett, einen Stuhl und eine Bank ziehen, solange er nicht vorhat, eine Rille zu machen.]
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